Affiliate Vertrag

Kooperationsvertrag

Zwischen der Franken Group GmbH, Meierweg 8, 32108 Bad Salzuflen

nachfolgend Merchant

und

der ________________________________________

nachfolgend Affiliate

wird nachfolgender Kooperationsvertrag geschlossen:

 

Präambel

 

Der Merchant betreibt internationalen Warenhandel als Einzel- und Großhändler sowie die Produktentwicklung und Herstellung von Hobby-, Bastel- und Künstlerbedarf. Ferner befasst sich der Merchant mit dem Handel von Produkten aller Art im Bereich des E-Commerce, des Brand Building sowie der Entwicklung von Marketingstrategien.

 

Der Affiliate ist im Verhältnis zum Merchant ein unabhängiger Vertragspartner.

 

Dies vorangestellt, vereinbaren die Parteien, was folgt:

 

 

  • Vertragsgegenstand, Protokollierung, Provision, Auszahlung

 

  1. Der Merchant stellt seinem Partner einen Affiliate-Link zur Verfügung, welchen dieser in unveränderter Qualität, gut positioniert, technisch korrekt auf seiner Homepage einbaut.
  2. Der Merchant protokolliert alle Klicks auf den zur Verfügung gestellten Affiliate-Link und erfasst sie statistisch mittels eines implementierten Webcontrolling Systems. Die Protokolle werden dem Partner jeweils vierteljährlich gemeinsam mit der Buchungsübersicht per E-Mail zugesendet. Der Provisionsanspruch entsteht nur dann, wenn die getätigte Internetbuchung komplett und erfolgreich abgewickelt wurde. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die tatsächliche Zahlung des Käufers nach Abrechnung mit dem Merchant.
  3. Der Affiliate erhält eine Provision in Höhe von 12 % auf die über seinen Link generierten Verkäufe.
  4. Die Verrechnung der Provisionen mit dem Affiliate erfolgt vierteljährlich, zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres. Berücksichtigt werden jeweils die in diesem Quartal mit Käufern abgerechneten Aufträge, für welche der Merchant Zahlungen erhalten hat. Die Auszahlung der Provisionen erfolgt binnen 4 Wochen ab Erhalt der Buchungsübersicht. Ein etwaiger Einspruch gegen diese Abrechnung muss schriftlich innerhalb eines Monats ab Erhalt der Abrechnung erfolgen, widrigenfalls deren Richtigkeit ausdrücklich und vorbehaltslos anerkannt wird. Später geltend gemachte Einwendungen und Ansprüche auf Provision verfallen. Eine Verzinsung von Guthaben findet nicht statt. Überweisungen erfolgen in Euro. Auslagen und Kosten des Affiliate werden von dem Merchant nicht erstattet.

 

Der Affiliate ist verantwortlich für die Entrichtung jeglicher Steuern und Gebühren, die in Bezug auf die Provision anfallen können. Alle vom Merchant an den Affiliate zahlbaren Beträge unterliegen der Verrechnung mit Beträgen, die der Affiliate dem Merchant schuldet. Der Merchant behält sich vor, die Provisionssätze bei Marktveränderungen entsprechend anzupassen.

 

  • Wechselseitige Pflichten der Vertragsparteien

 

Der Merchant verpflichtet sich, die angefallene Provision ordentlich an den Affiliate zu entrichten, regelmäßiges Tracking durchzuführen sowie adäquate Werbemittel dem Affiliate zur Verfügung zu stellen.

 

Der Affiliate verpflichtet sich, die ihm zugänglichen Werbemittel in rechtlich zulässiger Art und Weise zu verwenden. Diese Werbemittel bleiben im Übrigen immer im (geistigen) Eigentum des Merchant. Der Affiliate erhält hieran nur ein Nutzungsrecht.

 

 

  • Haftungsbegrenzung/Freistellungsanspruch

 

Schadenersatzansprüche gegen den Merchant sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt.

 

Wird der Merchant aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Affiliates in Bezug auf die Schaltung oder der zur Verfügung gestellten Werbemittel von Dritten in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Affilate, den Merchant von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie der Kosten der Rechtsverteidigung von dem Merchant gegen derartige Ansprüche, einschließlich der Rechtsanwaltskosten in gesetzlicher Höhe, freizustellen. Benötigt der Merchant für die Rechtsverteidigung Informationen oder Erklärungen des Affiliates, so ist dieser verpflichtet, dem Merchant diese zur Verfügung zu stellen.

 

 

  1. Dauer, Kündigung und Auflösung des Vertrages

 

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit schriftlich mit einer Frist von 5 Werktagen, wobei der Samstag nicht als Werktag gilt, von beiden Parteien gekündigt werden. Bis zum Ende der Kündigungsfrist getätigte Käufe werden gemäß den oben genannten Bestimmungen dieses Vertrages abgewickelt. Für den Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes, ist der Merchant zur sofortigen Auflösung des Vertrages berechtigt.

 

 

  1. Datenschutz

 

Die Daten des Affiliates werden von dem Merchant zur Vertragsabwicklung und zur Kommunikation innerhalb der verwendeten Programme gespeichert. Sie werden nur im Rahmen der Vertragserfüllung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

Der Affiliate seinerseits verpflichtet sich, die Vorgaben und Vorschriften der DSGVO strikt einzuhalten.

 

 

  1. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtswahl

 

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann handelt, der Sitz des Merchant. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

 

  1. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit im Übrigen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Regelung, die der mit der unwirksamen Klausel Erstrebten wirtschaftlich am nächsten kommt.

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